Anhörung für temporär genutzte Lufträume für Pilatus-Testflüge

Bern, 29.01.2015 - Die Pilatus Flugzeugwerke arbeiten zurzeit an der Fertigstellung des ersten PC-24 Prototypen. Der Erstflug des neuen Businessjets ist im Mai 2015 geplant. Pilatus hat nun für die sichere Durchführung von Testflügen einen Antrag zur Errichtung eines temporär genutzten Luftraums gestellt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL führt zu diesem Zweck bei den betroffenen Kantonen, Gemeinden und Verbänden eine Anhörung durch.

Für die kommenden Testflüge des PC-24 Businessjets möchte Pilatus im Gebiet südöstlich der Flugplätze Buochs und Alpnach fünf temporär aktivierbare Flugbeschränkungsgebiete errichten. Diese können individuell aktiviert werden und sind normalerweise nicht alle gleichzeitig in Betrieb. Pilatus begründet diesen Antrag damit, dass der PC-24 deutlich schneller und höher fliegen wird als die bisherigen Pilatus-Flugzeuge. Zusammen mit dem BAZL, der Flugsicherung Skyguide, der Luftwaffe und den Aviatikverbänden hat Pilatus ein Luftraumkonzept erarbeitet, das sowohl den Sicherheitsanforderungen der Luftfahrt genügt als auch zu möglichst wenig Einschränkungen für andere Luftfahrtteilnehmer führen soll.
Das Luftraumkonzept beinhaltet neben den bestehenden militärischen Trainingsräumen (Lufträume hoch, 3‘950 – 14‘350 Meter über Meer) insgesamt fünf temporäre Lufträume rund um den Flugplatz Buochs (Lufträume tief),welche in der Regel von Montag bis Freitag während den Betriebszeiten des Flugplatzes Buochs einzeln oder als zusammenhängende Räume belegt werden können und durch Skyguide bewirtschaftet werden.
Diese Lufträume sind begrenzt durch die Kontrollzone des Flugplatzes Emmen im Norden, den Sihlsee im Osten, Flüelen im Süden und dem Lungernsee im Westen. Vertikal reichen die Lufträume ab minimal 1500 Meter bis maximal 3950 Meter über Meer und tragen damit den Lärmschutzbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung. Von den ca. 1‘100 Flugstunden, die in der Schweiz mit dem PC-24 absolviert werden müssen, entfallen ungefähr die Hälfte auf die Lufträume tief. Die Anhörung der betroffenen Kreise dauert bis zum 10. Februar 2015.

Adresse für Rückfragen:

Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon: 058 464 23 35


Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Internet: http://www.bazl.admin.ch
Erläuterungen vom SHV

Kommentare

Beliebte Posts